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Ablauf
1. Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich um sich einen Termin zu
sichern.
Auch wenn noch ein Gips oder Verbände vorhanden sind kann es - in Absprache
mit dem Arzt - sinnvoll sein, mit der ergotherapeutischen Behandlung schon zu
beginnen. (So können Folgeschäden durch zu lange Ruhigstellung vermieden
werden.)
2. Verordnunung
Sie benötigen eine Zuweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Auf dieser ärztlichen Verordnung soll neben Ihren Daten die Diagnose und
„ERGOTHERAPIE BEI FR. WINKELBAUER“ vermerkt sein.
3. Bewilligung
ÖGK und BVAEB: Hier ist keine weitere Bewilligung nötig. Die Überweisung
des Arztes ist ausreichend.
SVS: Bitte reichen Sie Ihre Überweisung vor Behandlungsbeginn bei Ihrer
Krankenkasse zur Bewilligung ein. Sie erhalten eine Bestätigung der Kostenübernahme.
4. Erster Termin
Nehmen Sie die (bewilligte) Überweisung und relevante Befunde zu unserem
ersten Termin mit.
5. Therapieende
Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGK)
Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Rechnung.
Diese müssen Sie begleichen (Wahltherapie).
Sobald die Zahlung eingeht, reiche ich Ihre Therapie zur Refundierung ein.
Sie erhalten die Rückerstattung auf Ihr Konto.
BVAEB
Es besteht ein Kassenvertrag.
Bitte geben Sie Ihre Überweisung in der ersten Therapieeinheit bei mir
ab.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Bei Ergotherapie besteht
kein Selbstbehalt.
SVS
Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Rechnung.
Diese müssen Sie begleichen und einen Einzahlungsbeleg drucken (Wahltherapie)
Bitte reichen Sie die Rechnung, den Einzahlungsbeleg und die bewilligte Überweisung
bei der SVS ein. Sie erhalten die Refundierung von Ihrer Krankenkasse auf Ihr
Konto.
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